… Eine Bestellung, die viele Thailand-Urlauber gerne aufgeben würden, wenn sie sich in dieses Paradies auf Erholungsreise begeben. Einige wagen den Versuch und versuchen sich ein neues Leben in Thailand aufzubauen.
In meinem Fall, lief es ein bisschen anders, bis auf, dass die Sportart Thaiboxen aus Thailand kommt, wusste ich nicht viel über das Land und seine Sitten. 2014 nahm ich ein Jobangebot an, um Auswandern zu können, damals war es mir ziemlich egal wohin, Hauptsache ein anderer Kontinent. Ich kam und ich blieb, fast drei Jahre. Die 15 Monate danach, daheim in Österreich, zeigten mir fast tagtäglich, dass ich 2014 den richtigen Entschluss gefasst hatte und ließen mich einen neuen Plan schmieden, um weiter Jagd auf meine Ziele zu machen.
Hier komme ich zum Punkt, worum es in diesem Beitrag geht: Thailand ist nicht einfach ein Land, in welches man einreisen und bleiben kann! Bevor die Tore geöffnet werden, gibt es einiges zu beachten und daher rate ich allen, sich vorab genau zu informieren. Überlegt im Vorhinein: Warum fliege ich nach Thailand (Beruf, Ausbildung, Urlaub, …)? Wie lange möchte ich in Thailand bleiben? Welche Einreisebestimmungen gelten für mein Herkunftsland?
Urlaub machen in nach Thailand
Für Österreicher, Schweizer und Deutsche, die einfach nur ein bisschen Urlaub machen wollen, gestaltet sich die Ein- und Ausreise sehr unproblematisch. Am Flughafen bekommt man einen „30-Day-Stamp“ (seit 2022: 45 Days) in den Reisepass, wo auch das Datum mit angegeben ist, bis wann man ausreisen muss. 45 Tage sollten für einen einfachen Urlaubsaufenthalt reichen. Diese Aufenthaltsberechtigung ist nicht zu verwechseln mit dem „Visa on Arrival“. Ein „Visa on Arrival“ müssen sich bestimmte Personengruppen, aus bestimmten Ländern besorgen wie zum Beispiel Indien. Wichtig ist immer das Ausfüllen der „Arrival-Card“ (entfällt seit 2022), welche man im Flugzeug (Bus, etc.) bekommt und dass man immer eine Adresse in Thailand angibt, wo man wohnt (zB das Hotel). ACHTUNG für ÖSTERREICHER die über den LANDWEG einreisen: Anders als unsere deutschen Nachbarn, erhalten wir nur 15 Tage Aufenthalt bei Einreise über den Landweg. Außer man besorgt sich vorab im Thailändischen Konsulat (außerhalb Thailands) ein Touristen-Visum.
Touristen-Visum
Weiß man bereits vorher, dass man länger als 45 Tage im Land des Lächelns bleiben möchte, empfiehlt es sich im Vorhinein, dass Touristen-Visum zu beantragen. Das erhält man im thailändischen Konsulat im Heimatland. In Salzburg befindet sich dieses in der Nähe des LKHs bzw. Müllner Bräu. Es gibt in diesem Fall zwei verschiedene Möglichkeiten:
- Das Single-Entry-Tourist-Visa
Dies berechtigt zu einer einmaligen Einreise und ist 60 Tage gültig, man kann es in Thailand, über ein Immigration-Büro vor Ort, um weitere 30 Tage verlängern und hat somit insgesamt 90 Tage Aufenthaltsberechtigung. Die Kosten belaufen sich derzeit auf etwa € 30,00 (Stand 2019). Reist man in der Zeit aus Thailand aus und wieder ein, verliert das Visum seine Gültigkeit.
- Das Multiple-Entry-Tourist-Visa
Wieder mit einer Gültigkeitsdauer von 60 Tagen, wie beim Single-Entry, mit dem Unterschied, dass man mehrmals aus- und einreisen kann. Auch dieses Visum kann nach Ablauf der 60 Tage in Thailand verlängert werden, um weitere 30 Tage. Die Kosten belaufen sich auf ca. € 150,00 (Stand 2019) und man muss in bestimmten Fällen einen gewissen Geldbetrag nachweisen können. Dieser kann variieren, am besten wieder im Konsulat, im Heimatland, nachfragen. Für die Thais dient der Geldbetrag, als Sicherheit, dass man nicht vor hat im Land zu arbeiten. Insgesamt ist man berechtigt, in einem Zeitraum von 180 Tagen, zweimal dieses Visum zu nutzen.
Non-Immigrant-Visa
Das Non-Immigrant-Visum berechtigt zu einem Aufenthalt von 12 Monaten, ohne das Land verlassen zu müssen. Es bleibt nur der 90-Day-Report: Alle 90 Tage muss man sich im jeweiligen Immigration-Büro melden, um den Aufenthalt um weitere 90 Tage zu verlängern. Es gibt verschiedene Arten des Non-Immigrant-Visums. Je nach Zweck des Aufenthalts. Dies kann entweder das „B“-Visum sein, für geschäftliche und berufliche Zwecke (Hier unterscheidet man noch, ob man Arbeiter ist, oder ein Business in Thailand gründen möchte). Das „ED“-Visa, wenn man in Thailand eine Schule besuchen möchte, das „O“-Visa für Rentner. Man muss je nach Art, diverse Anforderungen erfüllen, um das entsprechende Visum erhalten zu können. Möchte man in Thailand arbeiten, braucht man einen Arbeitgeber, dieser ist auch dafür zuständig, dass man alle nötigen Dokumente für das Konsulat und den Visaantrag erhält. Auch das Non-Immigrant-Visa muss außerhalb von Thailand beantragt werden. Entweder im Heimatland, oder in einem anderen Land, mit thailändischem Konsulat für Visaanträge. Die Gebühren für das Non-Immigrant-Visa sind direkt beim Konsulat zu entrichten und belaufen sich zwischen € 60,00 (Single-Entry) und € 150,00 (Multiply-Entry).
Thailand ist ein Land, welches die Einreisebestimmungen für Touristen fast jährlich, oder auch mehrmals pro Jahr, ändert. Daher empfiehlt es sich stets vor Einreise das Konsulat zu kontaktieren, um den aktuellen Stand zu erfahren. Auch das Internet kann ein erfolgreicher Ratgeber sein, solange man auf die Aktualität der Beiträge achtet.
Hier noch eine allgemeine Auflistung mit den nötigen Dokumenten für einen Antrag:
- Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist
- Zwei Passfotos (weißer Hintergrund)
- Ausgefüllte „Application-Form“ (Visa-Antrag) – auch hier Adresse in Thailand angeben
- Kopie der ersten Seite des Reisepasses und Unterschrift
- Visagebühren
Thailand schützt seinen Arbeitsmarkt vor Ausländern und Einwanderern, egal welcher Nation. Ausländern ist es gestattet Arbeiten nachzugehen, welche von einem Thai nicht erfüllt werden können. Zum Beispiel, wenn eine Firma jemanden benötigt dessen Muttersprache Deutsch ist, wobei Native-English-Speakers immer mehr gebraucht werden. Auch in größeren, bei Touristen beliebten Hotels hat man Chancen. Handwerkliche Berufe sind tabu für Ausländer. Wer ohne Arbeitserlaubnis versucht Geld zu verdienen und erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe über € 2.000,00 rechnen und einem Einreiseverbot. Es kam auch schon vor, dass illegal Beschäftigte inhaftiert wurden, bis zur vollständigen Bezahlung des Geldbetrages.
Persönliche Erfahrungen habe ich mit dem B-Visum und dem ED-Visum. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

